Allgemeine Geschäftsbedingungen mehrkunden marketing GmbH, Bruktererstraße 36, 45721 Haltern am
See (nachfolgend: “mehrkunden marketing“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die mehrkunden marketing mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.
(2) mehrkunden marketing schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit mehrkunden marketing als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als mehrkunden marketing ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn mehrkunden marketing in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt. Diese AGB gelten auch für alle Folgeaufträge auch wenn bei diesen nicht mehr ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wird bzw. wurde.
§ 2 Leistungen von mehrkunden marketing / Mitwirkung des Kunden / Leistungen von Dritten
(1) mehrkunden marketing erbringt für den Kunden im b2b-Bereich unter anderem strategische Beratungsdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und des E-Commerce. Im Einzelfall ergibt sich der Leistungsumfang aus dem jeweils geschlossenen Vertrag. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet mehrkunden marketing nicht die Erbringung eines Werks bzw. eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere kann mehrkunden marketing lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen
prognostizieren anhand vorhandener Erfahrungswerte. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von mehrkunden marketing nicht geschuldet wird.
(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch mehrkunden marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von mehrkunden marketing unberührt. Die Mitwirkung des Kunden erfolgt unverzüglich auf erstes Anfordern durch mehrkunden marketing.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist mehrkunden marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von mehrkunden marketing wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.
(5) Übermittelt mehrkunden marketing dem Kunden Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken o.ä.) zur Durchsicht, Prüfung und ggf. Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. verwendet er die Arbeitsergebnisse, erkennt er diese damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass mehrkunden marketing nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler wie Tippfehler, Grammatikfehler, Übersetzungen oder Ähnliches.
(6) mehrkunden marketing ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte bspw. als Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen mehrkunden marketing und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) schriftlich (z.B. auf Veranstaltungen, Messen) oder online (z.B. Onlineshop, E-Mail, Docusign) erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen mehrkunden marketing und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(3) Bei Online Vertragsabschlüssen erfolgt der Vertragsschluss durch Angebot seitens mehrkunden marketing und Annahme des Kunden. Ein vom Kunden separat ausgesprochenes Angebot bedarf der ausdrücklichen Annahme durch mehrkunden marketing. Schweigen ersetzt die Annahme des Angebots nicht.
(4) Vertragsschlüsse auf Veranstaltungen (z.B. Konferenzen, Messen, Summits) erfolgen in der Regel schriftlich unter Benutzung eines separaten Auftragsformulars von mehrkunden marketing.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von mehrkunden marketing angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich als Nettopreise. Sofern bei der Durchführung des Vertrages weitere Kosten wie Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige auch nachträglich entstehende Abgaben anfallen, werden diese an den Auftraggeber weiterberechnet.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt binnen 7 Tagen nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von mehrkunden marketing sind grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend.
(3) Die Bezahlung durch den Kunden ist vorbehaltlich separater Vereinbarung mit Vertragsschluss im Wege der Vorkasse fällig. Der Kunde kann die jeweils fälligen Beträge ausschließlich durch Überweisung, Lastschrifteinzug, oder Digistore24 an mehrkunden marketing entrichten.
(4) mehrkunden marketing ist berechtigt, die Bezahlung durch Drittanbieter (z.B. Digistore24) abwickeln zu lassen. Es gelten insoweit die Bedingungen der Drittanbieter, auf welche mehrkunden marketing keinen Einfluss hat. Etwaige Drittanbieter Gebühren trägt der Kunde.
(5) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde mehrkunden marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an mehrkunden marketing zu überweisen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(8) Das Eigentum an Liefergegenständen behält sich mehrkunden marketing bis zur vollständigen Bezahlung dieser vor.
(9) Einwendungen gegen Rechnungen von mehrkunden marketing sind sofort nach Erhalt, spätestens aber 3 Wochen nach Erhalt, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die spätere Geltendmachung von Einwendungen ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde hat erst nach Ablauf der Frist von den einwendungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
§ 5 Kündigung / Rücktritt, Laufzeit, Verzug
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Während der Laufzeit des Vertrags steht dem Kunden kein ordentliches Kündigungsrecht zu.
(3) Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gegenüber mehrkunden marketing nicht oder nicht wie angefordert nachkommt, ist mehrkunden marketing nach Aussprache einer Abmahnung gegenüber dem Kunden berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzukündigen. Die Vergütungsansprüche von mehrkunden marketing gegenüber dem Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(6) Fristen für die Leistungserbringung durch mehrkunden marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei mehrkunden marketing eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei mehrkunden marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.
(7) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist mehrkunden marketing berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(8) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber mehrkunden marketing in Verzug, ist mehrkunden marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. mehrkunden marketing wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(9) mehrkunden marketing ist im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 20,00 € jeweils gegenüber dem Kunden anzubringen.
(10) Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, von einem mit mehrkunden marketing geschlossenen Vertrag vor Ende der Laufzeit zu kündigen / zu stornieren / zurückzutreten. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. mehrkunden marketing behält sich im Einzelfall eine Zustimmung zur Stornierung mit der Maßgabe vor, dass 50% des jeweiligen Auftragswertes vom Kunden im Falle der Stornierung zu tragen sind.
(12) Etwaige von den Absätzen 5, 6 und 7 abweichende, individuellen Kulanz Vereinbarungen mit mehrkunden marketing begründen keinen darüberhinausgehenden Anspruch für die Zukunft.
(13) Für jegliche Kündigungen gilt die Schriftform.
§ 6 Erfüllung
(1) mehrkunden marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. mehrkunden marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen. Der Kunde stimmt der Erfüllung durch Subunternehmer zu.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass mehrkunden marketing bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird mehrkunden marketing Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist mehrkunden marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von mehrkunden marketing unberührt.
§ 7 Haftung
(1) mehrkunden marketing haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet mehrkunden marketing nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet mehrkunden marketing nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, mehrkunden marketing ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt mehrkunden marketing insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
(4) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich. Eine diesbezügliche Prüfung durch mehrkunden marketing erfolgt nicht.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, mehrkunden marketing im Impressum einer Webseite / Landingpage als Betreiber auszuweisen. Ein
entsprechend gesetzter Rechtsschein geht ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt in diesem Fall mehrkunden marketing auf erstes Anfordern von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass mehrkunden marketing personenbezogene Daten, die sich aus der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, während der Dauer des Vertrages/Auftrages speichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags/Auftrages erforderlich oder dienlich ist bzw. für die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erforderlich ist. Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an mehrkunden marketing die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Kunde wird mehrkunden marketing insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.
(2) Sofern eine Vereinbarung über Datenverarbeitung zwischen dem Kunden und mehrkunden marketing im Auftrag zu treffen ist , schließen die Parteien diese separat.
(3) mehrkunden marketing ist im Fall von nicht nur unerheblichen Datenschutzverletzungen des Kunden zur fristlosen Kündigung des eingegangenen Vertrags berechtigt.
§ 9 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von mehrkunden marketing in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages/Projektes erfordert. Im Zweifel erfüllt mehrkunden marketing ihre Verpflichtungen durch Einräumung einfacher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer. Das Urheberrecht bleibt bei mehrkunden marketing.
(2) Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von mehrkunden marketing berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
(3) mehrkunden marketing ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
(4) Zieht mehrkunden marketing zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Kunden auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Kunden an diesen übertragen.
(5) Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird mehrkunden marketing den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(6) Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von mehrkunden marketing. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.
(7) Jegliche von mehrkunden marketing mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder
überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht - ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.
(8) Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von mehrkunden marketing entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleibt mehrkunden marketing und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von mehrkunden marketing entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden.
(9) mehrkunden marketing kann auf die von ihr erstellten Arbeitsergebnisse mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. mittels des Hinweises „© mehrkunden marketing“, auf ihre Agentur hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Haltern am See.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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